Hauptsponsoren der FN R+V Versicherung. Pferdeversicherung, Operationskosten-Versicherung und Pferdelebendtierversicherung Fendt Deutschland - AGCO GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Nennungsverfahrens "Nennung Online" (Nennung, Fortschreibung Pferd, Verlängerung der Jahresturnierlizenz) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN)

Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen sorgfältig durch.

Die Bereitstellung zur Nutzung des Nennungsverfahrens "Nennung Online" erfolgt durch
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.,
Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht; Fédération Equestre Nationale (FN),

Geschäftsführender Vorstand:
Sönke Lauterbach (Vorsitzender), 
Dr. Dennis Peiler (stellvertretender Vorsitzender), 
Dr. Klaus Miesner (Mitglied), 
Vanessa Richwien (Mitglied)

 

V. i. S. d. P. Georg Ettwig

Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf,
Tel. 02581 / 63 62-0, FAX 02581 / 62144,
Internet: www.pferd-aktuell.de
Amtsgericht Warendorf VR 393,
USt-Ident-Nr.: DE 126734145,

nachfolgend "FN" genannt.

 

A: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Nutzung, Anmeldung, Verfügbarkeit
Die Nutzung von "NennungOnline" setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung ist kostenfrei. Ein Anspruch auf Anmeldung besteht nicht. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben sofort zu korrigieren. Der Nutzer sichert insoweit zu, dass die der FN mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.

Die Nutzer haben keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit von "NennungOnline". Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen, wie Unterbrechung der Stromversorgung, Hard- und Softwarefehler etc., ergeben. Die FN behält sich vor, die Bereitstellung des Dienstes zeitweilig auszusetzen, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität des Servers oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dienen, erforderlich ist.

Die FN behält sich vor, die Bereitstellung des Dienstes gegenüber einzelnen Nutzern vorübergehend auszusetzen, solange diese ihren Verpflichtungen aus §§ 5, 8 und 11 der AGB nicht vollständig nachkommen.

 

B. Nennen

§ 2 Vertragsschluss
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) stellt das Nennungsverfahren "NennungOnline" für Turnierlizenzinhaber, noch nicht registrierte Reiter sowie Veranstalter bereit. Sie handelt für und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Sie selbst bietet - außer der Zurverfügungstellung des elektronischen Nennungssystems - keine Leistungen an. Durch die Nutzung von "NennungOnline" kommen Verträge ausschließlich zwischen den Nutzern (Nenner und Veranstalter) zustande. Die Erfüllung der gegenseitig versprochenen Leistungen obliegt nur den Vertragspartnern. Die FN ist hieran unbeteiligt.

Nennen kann nur, wer sich für die Nutzung von Nennung Online registriert hat. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag an die FN notwendig. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Für Nennungen zu LPO-Prüfungen ist zudem eine gültige Jahresturnierlizenz der FN erforderlich.

Die Sicherheit der Datenübertragung zwischen den Nutzern wird durch die Verschlüsselung der Daten mittels SSL (Secure Sockets Layer) gewährleistet.

Einzelnen Nennern kann die Nutzbarkeit des Dienstes verwehrt werden, die durch ein förmliches Ordnungsverfahren gesperrt sind oder die keine von dem System "NennungOnline" vorgegebene Zahlungsart freigegeben haben. Die Nutzbarkeit des Dienstes kann auch denjenigen Veranstaltern verwehrt werden, die nicht als Veranstalter gem. § 7 LPO anerkannt sind.

Die Dateneingabe bei "NennungOnline" stellt so lange keine rechtsverbindliche Willenserklärung des Nenners gegenüber dem Veranstalter dar, wie dieser seine Eingabe in dem Status "vorgemerkt" belässt.

Erst wenn der Nenner die Dateneingabe in den Status "abgeschickt" überführt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Nenner kann seine Willenserklärung bis zum Nennungsschluss zurückziehen.

Der Turnierveranstalter (Veranstalter oder sein Erfüllungsgehilfe) nimmt das Angebot (die Nennung) gegenüber dem Nenner an, wenn es korrekt im Sinne der Ausschreibung und der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ist. Die bloße Bestätigung des Eingangs der Nennung beim Turnierveranstalter stellt keine Willenserklärung durch diesen dar. Erst mit der Mitteilung ("akzeptiert") durch den Turnierveranstalter (in der Regel 2 Tage nach Nennungsschluss) nimmt der Veranstalter durch Bestätigungs-E-Mail an den Nenner mit deren Zugang beim Nenner ("Ihre Nennung für das Turnier XY wurde von Turnierveranstalter akzeptiert") das Angebot an. Demgemäss kommt zwischen dem Nenner und dem Turnierveranstalter kein Vertrag zustande, wenn die Nennung in den Status "abgelehnt" wechselt, über den der Nenner von dem Veranstalter per E-Mail unterrichtet wird.

§ 3 Widerruf
Der Nenner kann seine Erklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, FAX) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung, die vor Absendung der Nennung angezeigt wird. Der Widerruf ist an den jeweiligen Veranstalter zu richten.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter die Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nenners vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nenner diese selbst veranlasst hat. Demgemäss beginnt die Ausführung der Dienstleistung mit dem Aufbau der Infrastruktur für die Prüfungen aufgrund der durch die freigegebene Nennung reservierten Startplätze.

§ 4 Leistungsvorbehalte
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, seine Leistungen in gleichwertiger Art und Weise im Sinne des § 31.4 LPO zu erbringen oder unter den Voraussetzungen des § 32 LPO nicht zu erbringen.

Im Falle des teilweisen oder vollständigen Zurückziehens der Ausschreibung zahlt der jeweilige Veranstalter dem Nenner die bereits gezahlten Gebühren zurück.

§ 5 Zahlung
Mit der Freigabe der Nennung verpflichtet sich der Nenner zur Zahlung der aufgrund der Nennung anfallenden Nenngelder, Startgelder, Einsätze, Stallgelder und sonstiger Gebühren. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift von dem vom Nenner angegebenen Konto.

Die FN zieht im Namen und auf Rechnung des Veranstalters die genannten Zahlungen von dem vom Nenner angegebenen Konto auf das von dem Veranstalter angegebene Konto ein. Die FN übernimmt insoweit lediglich die technische Abwicklung des Lastschriftverfahrens. Gibt der Nenner kein Konto an, so bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, die Nennungen abzulehnen. Das Recht der Ablehnung hat der Veranstalter auch, soweit im Einzelfall berechtigte Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Nenners bestehen. Berechtigte Bedenken werden namentlich durch offene Rechnungen bei dem Veranstalter selbst oder bei anderen Veranstaltern begründet.

Sofern der Einzug fehlschlägt (insbesondere bei falschem Konto, mangelnder Deckung, Widerruf o.ä.), kann der Veranstalter die zur Beitreibung der Forderung erforderlichen personenbezogenen Bestands-, Nutzung- und Abrechnungsdaten (z.B. Adresse des Nenners) zur eigenen Weiterverfolgung der Forderung bei der FN anfordern. Diese Daten werden dem Veranstalter zur Verfügung gestellt. Auf § 11 Abs. 1 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung wird ausdrücklich hingewiesen.

 

C. Fortschreibung Pferd

§ 6 Vertragsschluss
Die Fortschreibung des Pferdes kann nur von dem Pferdebesitzer selbst durchgeführt werden. Die Fortschreibung eines einzelnen Pferdes kann nur einmal für das aktuelle Turnierjahr erfolgen. Ein mehrmaliges Fortschreiben ist nicht möglich. Darüber hinaus darf für das betreffende Pferd keine Sperre gesetzt sein.

Zwischen der FN als für die Dienstleistung "Fortschreibung Pferd" auftretender Dienstleister und dem Pferdebesitzer kommt ein Vertrag dann zustanden, wenn der Pferdebesitzer die ihm angezeigten und errechneten Gebühren durch Bestätigung des Links „Ich stimme zu“ bestätigt. Im Anschluss wird dem Nutzer angezeigt, ob und inwieweit die Absendung der Fortschreibung erfolgreich war. Mit der Erklärung der FN, dass das Pferd sofort genannt werden kann, ist der Fortschreibungsvorgang abgeschlossen.

§ 7 Widerruf
Der Pferdebesitzer kann seine Erklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung, die vor Absendung der Fortschreibung des Pferdes angezeigt wird. Der Widerruf ist an die Deutsche Reiterliche Vereinigung unter der oben genannten Adresse zu richten.

§ 8 Zahlung
Mit der Freigabe der Absendung Fortschreibung Pferd verpflichtet sich der Pferdebesitzer zur Zahlung der aufgrund der Fortschreibung anfallenden Gebühren. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift von dem von dem Pferdebesitzer angegebenen Konto.

Sofern der Einzug fehlschlägt (insbesondere bei falschem Konto, mangelnder Deckung, Widerruf o.ä.), kann die FN die zur Beitreibung der Forderung erforderlichen personenbezogenen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten (z.B. Adresse des Besitzers) zur eigenen Weiterverfolgung ihrer Ansprüche nutzen. Auf § 11 Abs. 1 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung wird ausdrücklich hingewiesen.

 

D. Verlängerung der Jahresturnierlizenz

§ 9 Vertragsschluss
Die Verlängerung der Jahresturnierlizenz kann nur von dem Antragsteller selbst durchgeführt werden. Die Verlängerung kann nur für das aktuelle Turnierjahr erfolgen. Darüber hinaus darf für den betreffenden Antragsteller keine Sperre gesetzt sein.

Zwischen der FN als für die Dienstleistung "Verlängerung der Jahresturnierlizenz" auftretender Dienstleister und dem Antragsteller kommt ein Vertrag dann zustande, wenn der Antragsteller die ihm angezeigten und errechneten Gebühren durch Bestätigung des Links "Ich stimme zu" bestätigt. Im Anschluss wird dem Nutzer angezeigt, ob und inwieweit die Absendung der Verlängerung erfolgreich war. Mit der Erklärung der FN, dass der Antrag auf Verlängerung der Jahresturnierlizenz akzeptiert wird, ist der Verlängerungsvorgang abgeschlossen.

§ 10 Widerruf
Der Antragsteller kann seine Erklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung, die vor Absendung des Antrages auf Verlängerung der Jahresturnierlizenz angezeigt wird. Der Widerruf ist an die Deutsche Reiterliche Vereinigung unter der oben genannten Adresse zu richten.

§ 11 Zahlung
Mit der Freigabe der Verlängerung der Jahresturnierlizenz verpflichtet sich der Antragsteller zur Zahlung der aufgrund der Verlängerung anfallenden Gebühren. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift von dem von dem Antragsteller angegebenen Konto.

Sofern der Einzug fehlschlägt (insbesondere bei falschem Konto, mangelnder Deckung, Widerruf o.ä.), kann die FN die zur Beitreibung der Forderung erforderlichen personenbezogenen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten (z.B. Adresse des Antragstellers) zur eigenen Weiterverfolgung ihrer Ansprüche nutzen. Auf § 11 Abs. 1 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung wird ausdrücklich hingewiesen.

 

E. Schlussbestimmungen

§ 12 Hyperlinks
Die FN lehnt jegliche Verantwortung für die Verfügbarkeit und die Inhalte der bereit gestellten Hyperlinks ab. Sie distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten.

§ 13 Datenschutz
Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung, die vor jeder Nennung abgerufen werden kann. Die FN weist gem. § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Die FN weist den Nenner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Nenner weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch andere dort abgelegte Daten des Nenners aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Nenner vollumfänglich selbst Sorge.

Der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, keine ihnen im Zuge des Nennungsverfahrens übermittelten personenbezogenen Daten, Nutzungsdaten oder Bestandsdaten an Dritte weiterzugeben.

Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung Bezug genommen.

§ 14 Haftungsbeschränkung
Die FN haftet gegenüber den Nutzern (Nennern/Veranstaltern/Pferdebesitzer) ausschließlich, soweit ihr selbst, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung der FN, deren gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten ist hierbei auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der FN in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der FN und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

Die Absätze 1 bis 3 umfassen sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung des Systems "NennungOnline" resultieren. .

§ 15 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzbarkeit des Dienstes gegenüber der FN übermittelt werden, müssen in Schriftform (Brief, FAX oder per E-Mail) erfolgen. Die postalische Anschrift der FN ist: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN), Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf, FAX Nr. 02581/62144. Die E-Mail-Adresse lautet neon@fn-dokr.de. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Nutzers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten von diesem der FN gegenüber angegeben wurden.

Jede Benachrichtigung durch die FN, die unter den Bedingungen dieses Vertrages oder des Gesetzes erforderlich oder erlaubt ist, wird per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm E-Mails von der FN zugehen können und nicht z.B. durch Spam-Filter gesperrt werden. Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, seine hinterlegte E-Mail-Adresse in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Auf die abgeschlossenen Verträge zwischen Nenner und Veranstalter findet das im Land des Veranstalters (Deutschland oder Luxemburg) geltende Recht Anwendung.

Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt das Rechtsverhältnis zur FN und für aus diesem folgenden Ansprüchen gleich welcher Art sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegt das Rechtsverhältnis zur FN und für aus diesem folgenden Ansprüchen gleich welcher Art sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.

Mit der Erstbeantragung bzw. Verlängerung der Jahresturnierlizenz, der Freigabe der Nennung durch den Nenner und der Annahme der Nennung durch den Veranstalter erkennen die Nutzer (Antragsteller, Nenner und Veranstalter) die Leistungsprüfungsordnung (LPO), die genehmigte Ausschreibung sowie die Turnierordnung (TO) Luxemburg, die Bestimmungen der jeweiligen Landeskommissionen sowie ggf. das Reglement der Fédération Equestre Internationale (FEI) an.

Sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien (Nenner und Veranstalter) statthaft ist, ist das Gericht am Sitz des jeweiligen Turnierveranstalters für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Nenner und Veranstalter entstehenden Rechtsstreitigkeiten zuständig.

Für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zur FN und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten ist Warendorf ausschließlicher Gerichtsstand, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

Die FN ist darüber hinaus berechtigt, die Nutzer an einem zulässigen Gerichtsstand ihrer Wahl zu verklagen.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder des Vertrages unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.

Hotline: 0 900 / 18 12 345

(Festnetzpreis: 0,69 Euro / Min.)*
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 20:00 Uhr
Sa. von 9:00 bis 15:00 Uhr
oder senden Sie uns eine E-Mail.

Fragen und Antworten

Unsere Onlinehilfe bietet Ihnen Antworten zu den häufigsten Fragen.

Nennung Online mobil

Nennung Online können Sie jetzt auch auf Ihrem Smartphone nutzen.

Hauptsponsoren der FN