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Coronavirus: 3G-Regel gilt bundesweit

FN: Reithallen sind keine Innenräume

Datum: 24.08.2021 | Julia Basic

Warendorf (fn-press). Bund und Länder haben sich auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Seit dem 23. August gilt demnach die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Wer nicht vollständig geimpft oder vollständig genesen ist, muss für das aktive Sporttreiben in Form von Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb in Innenräumen oder bei Veranstaltungen einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Schüler*innen.

Die Bundesländer können die 3G-Regel aussetzen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) begrüßt die 3G-Regel und hält an ihrer bisherigen Argumentation fest, dass Reithallen nicht mit herkömmlichen Sporthallen vergleichbar sind. Denn: Die Infektionsgefahr in Reithallen ist gering, das haben verschiedene Beispiele bestätigt. Mehr erfahren...

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