FN kritisiert neue Gebührenordnung der Tierärzte
Soenke Lauterbach bezieht Stellung zur GOTDatum: 12.01.2023 | Eva Borg
Alles wird zur Zeit teurer – und ganz besonders gestiegen sind nun auch die Tierarztrechnungen. Das liegt an der neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die seit November 2022 gültig ist. Auch wenn ein gewisses Verständnis dafür besteht, dass eine Anpassung nach 20 Jahren notwendig war, übt Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), doch deutliche Kritik.
„Wir als FN wurden in die Erarbeitung dieser neuen Gebührenordnung nicht einbezogen und hatten leider keinerlei Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Ausgestaltung der GOT. Als Vertreter aller Pferdesportler, -halter und -züchter können wir einige Auslegungen der GOT durch die Bundestierärztekammer e.V. (BTK) nicht unterstützen und mittragen. Das betrifft unter anderem die pauschale Einordnung des Pferdes als ‚nicht landwirtschaftlich genutztes Tier‘ und die damit einhergehende Hausbesuchspauschale“, kritisiert der FN-Generalsekretär.
Zur Erklärung: Bei der Gebührenordnung für Tierärzte handelt es sich um eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift. Tierarztpraxen sind an die GOT gebunden und müssen ihre Abrechnungen im Rahmen dieser Vorgaben gestalten. Im Juli 2022 hat der Bundesrat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeite Neufassung der GOT beschlossen. Seit dem 22. November 2022 ist diese gültig.
Soenke Lauterbach bezieht im Interview Stellung zur neuen Gebührenordnung für Tierärzte.