Herpes-Impfpflicht: „Eigentlich sollten alle Pferde geimpft sein“
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission VeterinärmedizinDatum: 24.03.2022 | fn-press
Hannover (fn-press). Zum 1. Januar 2023 tritt für Turnierpferde in Deutschland die sogenannte Herpes-Impfpflicht in Kraft. Weshalb diese Pflicht sinnvoll ist, wovor die Impfung schützen kann und weshalb Pferdebesitzer*innen keine Sorge vor Impfreaktionen haben müssen, erklärt Prof. Dr. Karsten Feige. Er ist Direktor der Klinik für Pferde an der TiHo Hannover und Vorsitzender des Arbeitskreises Pferd in der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), die die Herpes-Impfung für alle Pferde empfiehlt.
Weshalb empfiehlt die StIKo Vet die Impfung gegen das Herpesvirus bei Pferden?
Prof. Dr. Karsten Feige: Die ständige Impfkommission empfiehlt Impfungen gegen Erkrankungen, die entweder sehr schwer verlaufen – ein Beispiel dafür wäre die Herpesvirus-Infektion – oder gegen Erkrankungen, von der sehr viele Pferde innerhalb einer Pferde-Population betroffen sind und die in der Folge sehr hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Das wäre zum Beispiel die Influenza. Pferde sollten grundsätzlich gegen Herpesvirus-Infektionen geimpft sein. Die Herpesvirus-Infektionen kommen zwar üblicherweise nur regional vor, aber sie können einen sehr schweren Verlauf nehmen. Etwa 20 bis 40 Prozent der Pferde, je nachdem, welches Virus ursächlich ist, können sogenannte neurologische Verlaufsformen durchmachen. Das heißt, es kommt zu Ausfallerscheinungen der Nerven, die Pferde leiden unter einer Ataxie, können Bewusstseinsstörungen und Gehirnnervenausfälle entwickeln und in der Folge sogar sterben. Dieser schwerwiegende Verlauf begründet die Impfempfehlung.
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