Infektiöse Anämie: Veranstalter müssen Pferde-Register führen
Mehraufwand durch Änderung der Einhufer-Blutarmut-VerordnungDatum: 23.07.2020 | Julia Basic
Eine Änderung der sogenannten Einhufer-Blutarmut-Verordnung beschert den Organisatoren von Pferdeport- und Zuchtveranstaltungen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Nach dem Wunsch der Bundesländer soll bei jeder überregionalen Veranstaltung, bei der Pferde verschiedener Bestände zusammenkommen, ein neues Register mit Pferdedaten geführt werden. Die Veranstalter sind verpflichtet, die Daten aller teilnehmenden Pferde und Ponys zu dokumentieren. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) kritisiert das Vorgehen der zuständigen Behörden.
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer, auch bezeichnet als Equine Infektiöse Anämie (EIA), ist eine bei Pferden, Eseln und Maultieren auftretende und durch ein Virus hervorgerufene Tierseuche, die der Anzeigepflicht unterliegt. Wird sie festgestellt, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere Verschleppung zu verhindern (z.B. Betriebssperren, Einrichtung eines Sperrbezirks, Probennahmen bei Kontakttieren, Tötung betroffener Pferde). Das Virus wird durch stechende Insekten übertragen. In jüngster Vergangenheit wurde das Virus zwischen Januar 2017 und April 2018 bei 15 Pferden nachgewiesen. Bei fast allen damals betroffenen Pferden handelte es sich um Poloponys. Es wird vermutet, dass von Pferdepflegern und Besitzern unsachgemäß durchgeführte Infusionen bei Poloponys zur Weiterverbreitung des Virus geführt haben. 2020 wurde das Virus bei einem aus Spanien importierten Pferd im hessischen Kreis Offenbach nachgewiesen. Registrierte Turnierpferde waren nicht in die genannten Ausbruchsgeschehen involviert.
Um im Falle eines Ausbruchs der Erkrankung die Nachforschungen von Seiten der Veterinärbehörden zu vereinfachen, wurde die sogenannte Einhufer-Blutarmut-Verordnung verändert. Darin heißt es nun: „Wer eine überregionale Veranstaltung durchführt, bei der Einhufer verschiedener Bestände zusammenkommen, hat ein Register der zu der Veranstaltung verbrachten Einhufer zu führen.“
Folgende Daten müssen in dem Register erfasst werden:
- Name des Pferdes/Ponys
- Transpondercode (bei Pferden, die vor 2009 geboren sind und deshalb noch keinen Transponder haben, die Lebensnummer; siehe Equidenpass)
- Name und Anschrift des Halters
- Standort der Haltung oder des Betriebes
Die Verordnung sieht vor, dass die Informationen von den Veranstaltern (z.B. von Turnieren, Zuchtveranstaltungen oder breitensportlichen Veranstaltungen) manuell oder digital erfasst und auf Verlangen den Behörden vorzulegen sind. Das Register ist für drei Kalenderjahre aufzubewahren.
„Wir sind ganz und gar nicht glücklich über die Änderung der Verordnung, denn sie bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Veranstalter im Pferdebereich. Viele davon sind zum Beispiel bei der Organisation von Turnieren oder Lehrgängen auf ehrenamtliche Helfer angewiesen, die jetzt schon immer schwerer zu motivieren sind. Mit zunehmenden behördlichen Auflagen ist davon auszugehen, dass noch weniger Menschen bereit sind, sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich zu engagieren“, warnt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.
Die FN sowie die ihr angeschlossenen Landes- und Zuchtverbände hatten sich bereits frühzeitig beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und bei den zuständigen Behörden der Länder gegen die Änderung der Verordnung stark gemacht. Die Verbände verwiesen auf bereits bestehende technische Lösungen und Datenbanken, wie zum Beispiel das zentrale „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere“ (HI-Tier), zu dem auch Veterinärbehörden Zugang haben. Auch über das digitale Turniernennungssystem der FN, NeOn, können den Behörden im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche Informationen über registrierte Turnierpferde bei Pferdesportveranstaltungen und deren Kontaktpersonen geliefert werden. Bei Zuchtveranstaltungen, wie beispielsweise Stuten- oder Fohlenschauen, sind die registrierten Pferde über die jeweiligen Zuchtverbände erfasst, so dass im akuten Seuchenfall auch hier entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können.
Zunächst wurde die geplante Änderung aus dem Entwurf der Verordnung wieder herausgenommen, letztlich aber - ohne dass die FN darüber informiert wurde - kurzfristig wieder aufgenommen und beschlossen. „Wir appellieren deshalb an alle Veranstalter, das entsprechende Register zu führen, um keinen Ärger mit den Behörden zu bekommen. Wir arbeiten aber mit unseren Landes- und Zuchtverbänden weiter daran, eine technische Lösung zu finden, um die Arbeit auf den Veranstaltungen zu erleichtern“, kündigte Soenke Lauterbach an.
Mehr Informationen über EIA gibt es unter www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/hygiene-im-pferdestall in dem Absatz „Übersicht der für Pferde ansteckenden Krankheiten“. Dort ist auch ein Dokument mit Antworten auf wichtige Fragen zum neuen Pferde-Register zu finden. Das Dokument steht zudem hier als Download zur Verfügung. FN/jbc